• NEUREGELUNGEN FÜR NEUGRÜNDER UND KLEINUNTERNEHMER
bisher mussten Neugründer im Jahr der Gründung monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Diese Verpflichtung wird nunmehr dahingehend gelockert, dass die Neugründer nur noch vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben müssen, wenn die auf das gesamte Jahr entfallende Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500,00 € nicht überschreitet. Bei dieser Grenze handelt es sich um die Zahllast aus der Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer.