•  MUSS MAN WIRKLICH JEDEN TAG ZUR ARBEIT?

Das Arbeitsgericht Utopia urteilt am 09.09.2029, dass es auch einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, täglich zur Arbeit zu erscheinen. Ausfälle bis zu sechs Wochen bei voller Lohnfortzahlung sind hier dem Arbeitgeber in analoger Anwendung des Entgeltfortzahlungsgesetzes grundsätzlich zuzumuten. Anderslautende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind als intransparente, benachteiligende und überraschende AGB-Klauseln grundsätzlich unwirksam.