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Arbeitsrecht
Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Für Unternehmen bieten wir unter
anderem qualifizierte Unterstützung bei der Abfassung von arbeitsrechtlichen Verträgen, bei
der Umstrukturierung der Betriebsorganisation sowie in der gerichtlichen Vertretung in allen
arbeitsrechtlichen Streitfällen. Arbeitnehmer unterstüt-zen wir in Kündigungsschutz- und
Forderungsprozessen.
Gesellschaftsrecht
Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Gesellschaftsrecht liegt in der Verknüpfung der
gesellschaftlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Problemstellungen in einer
qualifizierten Beratung im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung, Umstrukturierung oder
Liquidation und Sanierung. Wir sind behilflich bei der vertraglichen Gestaltung aller
gesellschaftsrechtlich relevanten Rechtsverhältnisse (Gesellschaftsverträge, Dienstverträge)
nahezu aller Rechtsformen.
Steuerrecht
Unsere Kanzlei vertritt die steuerrechtlichen Interessen der Steuerbürger und der Unternehmen
in allen klassischen Tätigkeitsfeldern des Steuerberaters, insbesondere erstellen wir
Steuererklärungen aller Steuerarten, Jahresabschlüsse, Finanz- und Lohnbuchhaltungen und
vertreten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und vor dem Finanzgericht. Unsere
Erfahrungen erstrecken sich sowohl auf die Betreuung kleiner gewerblicher und freiberuflicher
Mandate als auch auf die umfassende Begleitung mittlerer und größerer Unternehmen
verschiedenster Rechtsformen (GmbH, Aktiengesellschaft, GmbH & Co.KG, OHG, GbR). Wir bieten auch
Beratungen zur Un-ternehmensnachfolge an.
Familienrecht
Das familienrechtliche Mandat kann sehr vielschichtig sein. Es umfasst die Beratung im
Zusammenhang mit einer angedachten Eheschließung bis hin zur Scheidung und den damit im
Zusammenhang stehenden Auswirkungen auf den scheidungswilligen Ehepartner unter
unterhaltsrechtlichen und vermögensrechtlichen Gesichtspunkten.
Verwaltungsrecht
Dem Verwaltungsrecht unterliegen Streitigkeiten zwischen einem Bürger und einer Behörde.
In den Rechtsweg der Verwaltungsgerichte fallen auch kommunalabga-benrechtliche Streitigkeiten
(z. B. Abwasseranschlussbeitragsbescheid).
Zivilrecht
Das breiteste und umfassendste Rechtsgebiet beinhaltet alle bürgerlichen Streitigkeiten, also
das gesamte Privatrecht. Hierbei beraten und betreuen wir unseren Mandantenstamm bei der
Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche und Forderungen sowohl auf
außergerichtlicher Ebene, wie auch im ge-richtlichen Zivilprozessverfahren.
Strafrecht
Die anwaltliche Tätigkeit im Strafverfahren umfasst die Beratung und Verteidigung der Mandanten
gegenüber den staatlichen Ermittlungsorganen (Polizei, Staatsanwaltschaft) und vor den
Strafgerichten.
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